Auftragnehmer (AN): Daniel Nachbar, Tainacher Hauptstraße 10, 9121 Tainach
UID: ATU77068824 · Telefon: 0664 419 15 88 · E-Mail: nachbar@nachbar-it.at

1. Allgemeines

1.1 Der Auftragnehmer (AN) erbringt für den Auftraggeber (AG) Dienstleistungen in der Informationstechnologie und im Bereich des Betriebs von Hard- und Softwarekomponenten unter Einhaltung des beiliegenden, einen integrierenden Bestandteil bildenden Service Level Agreements (SLAs).

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, die der AN gegenüber dem AG erbringt, auch wenn im Einzelfall bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Geschäftsbedingungen des AG gelten nur, wenn sie vom AN schriftlich anerkannt wurden.

2. Leistungsumfang

2.1 Der genaue Umfang der Dienstleistungen des AN ist im jeweiligen SLA mit dem AG festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erbringt der AN die Dienstleistungen während der beim AN üblichen Geschäftszeiten laut SLA.

2.2 Grundlage der für die Leistungserbringung von AN eingesetzten Einrichtungen und Technologie ist der qualitative und quantitative Leistungsbedarf des AG.

2.3 Der AN ist berechtigt, die zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Einrichtungen nach freiem Ermessen zu ändern, wenn keine Beeinträchtigung der Dienstleistungen zu erwarten ist.

2.4 Leistungen durch den AN, die vom AG über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom AG nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils beim AN gültigen Sätzen vergütet.

2.5 Sofern der AN auf Wunsch des AG Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Verträge ausschließlich zwischen dem AG und dem Dritten zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande.

2.6 Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass eine barrierefreie Ausgestaltung nicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht gesondert oder individuell vom AG angefordert wurde.

3. Mitwirkungs- und Beistellungspflichten des AG

3.1 Der AG verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch den AN erforderlich sind.

3.2 Sofern die Dienstleistungen vor Ort beim AG erbracht werden, stellt der AG die erforderlichen Netzkomponenten, Anschlüsse, Versorgungsstrom, Arbeitsplätze und Infrastruktur unentgeltlich zur Verfügung.

3.3 Der AG stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche vom AN zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Daten und Unterlagen zur Verfügung.

3.4–3.11 Weitere Mitwirkungspflichten des AG sind im vollständigen AGB-Dokument geregelt, insbesondere hinsichtlich Passwörtern, Datensicherung, Zugang zu Räumlichkeiten und Sorgfaltspflichten.

4. Personal

4.1 Sofern nach den zwischen den Vertragspartnern getroffenen Vereinbarungen Mitarbeiter des AG vom AN übernommen werden, ist darüber eine separate schriftliche Vereinbarung zu treffen.

5. Change Requests

5.1 Beide Vertragspartner können jederzeit Änderungen des Leistungsumfangs verlangen (Change Request). Ein Change Request wird erst durch rechtsgültige Unterschrift beider Vertragspartner bindend.

6. Leistungsstörungen

6.1 Der AN verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen. Bei Mängeln ist der AN verpflichtet, mit der Mängelbeseitigung umgehend zu beginnen.

6.2 Beruht die Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des AG, ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen.

6.3 Aufgetretene Mängel sind vom AG unverzüglich schriftlich oder per E-Mail dem AN zu melden.

6.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs (6) Monate. § 924 ABGB (Vermutung der Mangelhaftigkeit) wird einvernehmlich ausgeschlossen.

7. Vertragsstrafe

7.1 Der AN ist verpflichtet, die im SLA genannten Erfüllungsgrade bzw. Wiederherstellungszeiten nach Prioritäten einzuhalten. Pönalen sind der Höhe nach mit 20% des Gesamtjahresentgeltes begrenzt.

8. Haftung

8.1 Der AN haftet dem AG für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens und bei Vorsatz.

8.2 Die Haftung für mittelbare Schäde – wie entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Datenverluste oder Ansprüche Dritter – wird ausdrücklich ausgeschlossen.

8.3 Schadenersatzansprüche verjähren spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens.

8.5 Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, ist die Haftung für den Verlust von Daten begrenzt auf maximal EUR 15.000,– je Schadensfall.

9. Vergütung

9.1 Die vom AG zu bezahlenden Vergütungen und Konditionen ergeben sich aus dem Vertrag. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet.

9.2 Reisezeiten von Mitarbeitern des AN gelten als Arbeitszeit und werden zum vereinbarten Stundensatz vergütet.

9.4 Einmalige Vergütungen werden nach der Leistungserbringung, laufende Vergütungen vierteljährlich im Voraus verrechnet. Rechnungen sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt fällig.

10. Höhere Gewalt

10.1 Bei höherer Gewalt (Krieg, Naturkatastrophen, Feuer, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Telekommunikationsnetzen etc.) stellt dies keine Vertragsverletzung dar.

11. Nutzungsrechte an Softwareprodukten

11.1 Der AG erhält ein nichtausschließliches, nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht an überlassenen Softwareprodukten.

12. Laufzeit des Vertrags

12.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, frühestens zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit.

12.2 Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig und fristlos zu kündigen.

13. Datenschutz

13.1 Die Datenschutzerklärung iSd Art. 13 und 14 DSGVO wird dem Auftrag beigelegt.

14. Geheimhaltung

14.1 Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm im Zusammenhang mit diesem Vertrag zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.

15. Abwerbeverbot

15.1 Der AG wird während der Vertragslaufzeit und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende keine vom AN eingesetzten Mitarbeiter abwerben.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

16.2 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts für den Geschäftssitz des AN.

16.3 Für Streitigkeiten wird vereinbart, vorgerichtlich einen eingetragenen Mediator (ZivMediatG) mit Schwerpunkt Wirtschaftsmediation beizuziehen.

Hinweis: Das vollständige AGB-Dokument inklusive aller Nebenabreden und detaillierten SLA-Regelungen erhalten Sie bei Vertragsabschluss. Diese Seite stellt eine zusammenfassende Darstellung dar. Es gilt die bei Vertragsunterzeichnung gültige Fassung.

Gültig ab: Januar 2026 · Ausgabe 2026